StartLeistungenWissenswertesTeamKontakt
Unternehmen und Unternehmer

Investitionsabzugsbetrag: Investitionen steuerlich sinnvoll gestalten

Stand: 01. Juni 2026

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ermöglicht es Unternehmen, künftige Investitionen in Wirtschaftsgüter bereits vor der Anschaffung steuerlich zu berücksichtigen.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ermöglicht es Unternehmen, künftige Investitionen in Wirtschaftsgüter bereits vor der Anschaffung steuerlich zu berücksichtigen. Dadurch kann die Steuerbelastung frühzeitig reduziert und die Liquidität für geplante Investitionen gestärkt werden.

Was ist ein Investitionsabzugsbetrag?

Unternehmen können für eine geplante Anschaffung oder Herstellung bestimmter beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen. Die Investition muss grundsätzlich innerhalb der folgenden drei Jahre durchgeführt werden.

Die Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich begünstigt, sofern diese fast ausschließlich betrieblich genutzt oder vermietet werden.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Voraussetzung ist gemäß § 7g Abs. 1 S. 2 EStG insbesondere, dass der Gewinn des Betriebs im Jahr, in dem der Abzug vorgenommen werden soll, die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreitet. Die Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich begünstigt, sofern diese fast ausschließlich betrieblich genutzt oder vermietet werden.

Wird die geplante Investition innerhalb des Investitionszeitraums durchgeführt, ist der zuvor gebildete Investitionsabzugsbetrag gewinnerhöhend hinzuzurechnen. Gleichzeitig werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd herabgesetzt mit Auswirkungen auf die steuerliche Bemessungsgrundlage der Abschreibung.

Wird die geplante Investition nicht fristgerecht umgesetzt oder werden die gesetzlichen Nutzungsvoraussetzungen nicht erfüllt, muss die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags rückgängig gemacht werden, was regelmäßig zu Steuernachzahlungen führt.

Fazit

Der Investitionsabzugsbetrag ist ein wichtiges steuerliches Gestaltungsinstrument für kleine und mittlere Unternehmen. Durch eine frühzeitige steuerliche Planung lassen sich Investitionen liquiditätsschonend finanzieren und erhebliche Steuerstundungseffekte erzielen. Gleichzeitig sollten die gesetzlichen Voraussetzungen genau beachtet werden, um spätere Steuernachforderungen zu vermeiden. Eine sorgfältige Investitionsplanung und Dokumentation ist daher besonders wichtig.

Fragen zu diesem Thema?

Wir besprechen Ihre Situation gern persönlich und unverbindlich.

Kontakt aufnehmen

Weitere Beiträge