Betriebsaufspaltung: Chance oder steuerliches Risiko?
Die Betriebsaufspaltung gehört zu den klassischen Gestaltungsformen im Mittelstand, birgt jedoch erhebliche steuerliche Risiken.
Die Betriebsaufspaltung gehört zu den klassischen Gestaltungsformen im Mittelstand, birgt jedoch erhebliche steuerliche Risiken. Sie liegt grundsätzlich vor, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) wesentliche Betriebsgrundlagen an ein anderes Unternehmen (Betriebsunternehmen) überlässt und zwischen beiden Unternehmen eine enge personelle Verflechtung besteht (H 15.7 Abs. 4 EStH).
Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung
Eine Betriebsaufspaltung setzt zwei wesentliche Merkmale voraus:
- Sachliche Verflechtung: Eine wesentliche Betriebsgrundlage – beispielsweise ein Betriebsgrundstück oder ein Geschäftsgebäude – wird vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen vermietet oder verpachtet.
- Personelle Verflechtung: Die hinter beiden Unternehmen stehenden Personen müssen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen können. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn dieselben Personen sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen beherrschen.
Ein typisches Beispiel ist die Vermietung eines Betriebsgrundstücks durch den Alleingesellschafter an seine eigene GmbH.
Steuerliche Konsequenzen & Risiken
Die Betriebsaufspaltung führt dazu, dass die eigentlich vermögensverwaltende Tätigkeit des Besitzunternehmens als gewerblich eingestuft wird. Die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG werden damit zu gewerblichen Einkünften im Sinne des § 15 EStG.
Besonders bedeutsam wird dies bei der Beendigung der Betriebsaufspaltung. Werden die Voraussetzungen später nicht mehr erfüllt, kann dies zur Aufdeckung stiller Reserven und damit zu erheblichen Steuerbelastungen führen.
Die Betriebsaufspaltung entsteht häufig unbewusst, insbesondere wenn Unternehmer Immobilien im Privatvermögen oder in einer separaten Gesellschaft halten und diese an die eigene Betriebsgesellschaft vermieten. Jedoch entsteht die Betriebsaufspaltung in vielen unterschiedlichen Formen, unter anderem als mitunternehmerische oder kapitalistische Betriebsaufspaltung. Da die steuerlichen Folgen erheblich sein können, sollten bestehende Strukturen regelmäßig überprüft und geplante Umstrukturierungen frühzeitig steuerlich begleitet werden.